„Urlaub auf dem Bauernhof“, „Urlaub auf dem Winzerhof“ und „Landurlaub“
Die DLG testet bundesweit Ferienbauernhöfe, Winzerhöfe, Landpensionen, Landhäuser und Landhotels.
Diese Gastgeber lassen ihr Urlaubsangebot regelmäßig von neutralen Sachverständigen nach festgeschriebenen Qualitätskriterien in einem zweistufigen Verfahren überprüfen und sind mit den DLG-Gütezeichen „Urlaub auf dem Bauernhof“, „Urlaub auf dem Winzerhof“ oder „Landurlaub“ ausgezeichnet. DLG-geprüfter Landtourismus >>>